Einen Einblick in eine Rehkitzrettung bzw. Wildtierrettung gewährte uns ein Jagdpächter, Drohnenpilotin und Helfer aus dem Unterallgäu. Der Landwirt ist in der Pflicht gem. Artikel 20 A GG das Wildtier vor dem Mähen, meist beim ersten Schnitt, die Wiese nach Wildtieren, mit dem Jagdpächter, abzusuchen. I.d.R. sind das die Rehkitze. Allerdings zählen auch Hasen, Katzen und andere Haus- und Wildtiere dazu, die es vor dem Mähtod zu retten gilt.
Dies geschieht entweder durch fachgerechtes Abgehen der Weide oder einer Drohne mit Wärmebildkamera. Letzteres ist fast 100%-ig sicher, die Rehkitze zu erkennen und diese zu retten.
Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass diese Rettung nur unter hinzuziehen des jeweiligen Jagdpächters zu erfolgen hat. Jegliche eigen- bzw. selbständiges Absuchen ist falscher Tierschutz und deshalb strafbar.