01. Juli 2024
Einen Einblick in eine Rehkitzrettung bzw. Wildtierrettung gewährte uns ein Jagdpächter, Drohnenpilotin und Helfer aus dem Unterallgäu. Der Landwirt ist in der Pflicht gem. Artikel 20 A GG das Wildtier vor dem Mähen, meist beim ersten Schnitt, die Wiese nach Wildtieren, mit dem Jagdpächter, abzusuchen. I.d.R. sind das die Rehkitze. Allerdings zählen auch Hasen, Katzen und andere Haus- und Wildtiere dazu, die es vor dem Mähtod zu retten gilt.